- Abrechnung
- Abschlagszahlung
- Diverse Themen
- Umzug
- Lieferantenwechsel
- Solar
- Hausanschluss
- Internet & TV
- Messeinrichtungen - Allgemeines
- Moderne Messeinrichtung
- Intelligentes Messsystem
- Umstellungsprozess
- Onlineshop
- § 14a EnWG
- Glasfaser
- Glasfaseranschluss
FAQ-Bereich
Abrechnung
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Die Jahresablesung findet zum 31. Dezember eines jeden Jahres statt. Unsere Ableseaufforderung erhalten Sie vorab per Mail oder als Ablesekarte per Post.
In einzelnen Fällen nehmen unsere Ableser die Zählerablesung vor. Sie erhalten dann keine Ableseaufforderung von uns. Unsere Ableser können sich ausweisen: Entweder tragen sie ihren Dienstausweis sichtbar oder zeigen ihn gerne auf Nachfrage.
Alternativ können Sie uns Ihre Ablesewerte gerne selbst übermitteln – telefonisch, per E-Mail oder Post, persönlich im Kundenzentrum oder über unser Online-Service-Portal.
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Wenn Sie uns ein SEPA-Lastschriftmandat erteilt haben, brauchen Sie sich um nichts zu kümmern. Wir buchen fällige Zahlungen automatisch von Ihrem Konto ab.
Wenn Sie selber an uns überweisen möchten, geben Sie bitte Ihre Kundennummer im Verwendungszeck an, damit wir Ihre Zahlung zuordnen können.
Folgende Bankverbindungen von uns stehen Ihnen dafür zur Auswahl:
Kreissparkasse Soltau:
IBAN: DE34 2585 1660 0000 1074 17
BIC: NOLADE21SOLVolksbank Lüneburger Heide eG:
IBAN: DE43 2406 0300 2412 4273 00
BIC: GENODEF1NBUPostbank Hannover:
IBAN: DE29 2501 0030 0005 9543 08
BIC: PBNKDEFF -
Nachdem wir die Zählerstände erhalten haben, prüfen wir diese auf Plausibilität. Gibt es Abweichungen zu den Vorjahren, kann es vorkommen, dass wir Kontakt zu Ihnen aufnehmen und um Hilfe bei der Klärung bitten. Manchmal gibt es Gründe für die Abweichungen oder es liegt ein Ablesefehler vor.
Sofern Ihre Ablesewerte vorliegen und plausibel sind, erstellen wir Ihre Jahresabrechnung. Diese erhalten Sie in jedem Jahr Ende Januar / Anfang Februar.
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Eine Ratenvereinbarung ist grundsätzlich möglich. Hierbei handelt es sich allerdings um eine Serviceleistung, welche wir nur unseren Energiekunden anbieten. Sollten Sie eine Restforderung aus einer Abrechnung haben, die Sie aufgrund eines Versorgerwechsels erhalten haben oder aus unserem Versorgungsgebiet verzogen sein, so können wir leider keine Ratenvereinbarung mit Ihnen schließen.
Sofern Sie jedoch weiterhin unser Kunde sind, nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf, um die Höhe der Raten und die Laufzeit der Ratenzahlung zu vereinbaren. Es fallen 10 Euro Bearbeitungsgebühr und zusätzlich Zinsen an, die sich an der Höhe der Forderung und der Laufzeitlänge bemessen. Die Vereinbarung wird schriftlich festgehalten – um Ihnen und uns Sicherheit zu geben.
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Der Wasserpreis setzt sich aus zwei Komponenten zusammen: dem Arbeitspreis (für die verbrauchten Kubikmeter) und dem Grundpreis (verbrauchsunabhängig).
In Häusern, in denen es nur eine gemeinsame Wassermessung für mehrere Wohneinheiten gibt, rechnen wir den Verbrauch mit dem Eigentümer und die Wassergrundgebühr, die je Wohneinheit anfällt, direkt mit dem jeweiligen Mieter ab.
Der Vermieter wird den gesamten Wasserverbrauch zum Beispiel über Zwischenzähler auf die einzelnen Parteien herunterbrechen oder nach Personenanzahl berechnen.
Sie erhalten in dem Fall also von Ihrem Vermieter eine Nebenkostenabrechnung mit Ihrem Wasserverbrauch und von den Stadtwerken eine Abrechnung mit null Kubikmeter Verbrauch, da wir lediglich die Pauschale mit Ihnen abrechnen.
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Neben unserer Abrechnung für die Energie- und Wasserlieferungen erhalten Sie separat den Gebührenbescheid der Stadt Soltau für die Schmutz- und Niederschlagswasserbeseitigung.
Wir fassen daher beide Abrechnungsbeträge auf der ersten Seite (Übersicht der Gesamtkosten) für Sie zusammen. Diese Summe ist für Sie maßgeblich, die folgenden Seiten informieren Sie dann darüber, wie sich die Summe zusammensetzt.
Sie erhalten daher nach dem Deckblatt zwei Rechnungsbestandteile:
- Rechnung der Stadtwerke Soltau (Strom, Gas, Wasser)
- Gebührenbescheid der Stadt Soltau (Schmutz- und Niederschlagswasser)
Hierbei handelt es sich lediglich um eine getrennte Darstellung, die Abrechnung erfolgt nach wie vor über unsere Kundennummer, sodass Sie keine separate Zahlung an die Stadt Soltau leisten müssen oder eventuelle Guthaben separat erhalten.
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Kein Problem, durch unsere Bestabrechnung stufen wir Sie immer automatisch in den günstigsten Tarif ein. Das heißt, wir würden Ihren Verbrauch zum für Sie vorteilhafteren Allgemeinen Tarif abrechnen.
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Wenn uns zum Stichtag der Abrechnung kein korrekter Ablesewert vorliegt, wird eine rechnerische Ermittlung anhand der Vorjahresverbräuche und aktueller Wichtungswerte je nach Temperatur vorgenommen.
Eine solche Schätzung ist für uns nur die letzte Lösung, da wir stets um korrekte Abrechnung der tatsächlichen Verbräuche bemüht sind. Manchmal lässt es sich aber nicht vermeiden; zum Beispiel, wenn Sie länger nicht zu Hause sind oder wir Sie aus anderen Gründen nicht erreichen können.
Lassen Sie uns aber in jedem Fall schnellstmöglich korrekte Zählerstände zukommen – wenn unsere Schätzung deutlich davon abweicht, nehmen wir eine Korrektur Ihrer Abrechnung vor.
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Der Grund dafür liegt in der Beschaffenheit des Gases: Es handelt sich hierbei um ein Naturprodukt, dessen Energiegehalt und Volumen schwankend ist.
Durch einen Umrechnungsfaktor, den sogenannten Multiplikator, werden die Kubikmeter für die Abrechnung in Kilowattstunden umgewandelt.
FAQ-Bereich
Abschlagszahlung
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Eine Erhöhung des monatlichen Abschlags ist jederzeit möglich.
Sinnvoll ist dies, wenn sich zum Beispiel die Personenanzahl Ihres Haushaltes erhöht, Sie zusätzliche elektrische Geräte in Betrieb nehmen oder es einen Wasserschaden gab, der den Einsatz von Trocknungsgeräten zur Folge hat.
Wenn es Gründe für eine Abschlagssenkung gibt (zum Beispiel weniger Personen im Haushalt), können wir Ihre monatliche Vorauszahlung reduzieren. Dieses bedarf einer kurzen schriftlichen Mitteilung.
Grundsätzlich können Sie uns gerne im laufenden Abrechnungsjahr mit aktuellen Zählerständen kontaktieren, damit wir eine Proforma-Rechnung für Sie erstellen können. Wir errechnen dann, wie hoch ihr Verbrauch seit der letzten Abrechnung ist und rechnen Ihre geleisteten Zahlungen gegen. Dadurch zeigt sich, ob Ihre aktuelle Vorauszahlung zu Ihrem Verbrauch passt oder angepasst werden sollte.
Wir empfehlen, eine Proforma-Rechnung in der Jahresmitte vorzunehmen.
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Wir erheben elf monatliche Abschläge (vom 1. März bis 1. Januar) für zwölf Monate Energieverbrauch. Zum 1. Februar zahlen Sie keinen Abschlag, da Sie Ende Januar eines jeden Jahres unsere Jahresabrechnung erhalten. Aus dieser geht die neue Abschlagshöhe hervor, welche wir jedes Jahr aufgrund Ihres tatsächlichen Verbrauchs und unter Einbeziehung der aktuellen Preise neu berechnen.
Der monatliche Abschlag ist immer am Monatsersten fällig und betrifft dann den Verbrauch des Vormonats. Sie zahlen beispielsweise am 1. März für den Verbrauch im Februar, also rückwirkend. Eine Abschlagszahlung zum 15. eines Monats bieten wir nicht an.
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Um monatliche Abschläge und offene Forderungen aus Abrechnungen von Ihrem Konto abbuchen zu können, bedarf es eines SEPA-Lastschriftmandats.
In unserem Online-Service-Portal können Sie Ihren Zahlweg jederzeit ändern und uns ein solches SEPA-Mandat ganz bequem digital erteilen.
Alternativ können Sie uns gerne auf den bekannten Wegen kontaktieren, damit wir Ihnen ein Formular zusenden, welches Sie ausfüllen, unterschreiben und wieder bei uns einreichen können.
Bitte beachten Sie, dass wir lediglich künftige Forderungen nach Erhalt des SEPA-Lastschriftmandats abbuchen können. Bereits bestehende Forderungen bedürfen einer Überweisung Ihrerseits. Wir bestätigen Ihnen den Erhalt des SEPA-Mandats schriftlich und teilen Ihnen den ersten Abbuchungstermin mit.
FAQ-Bereich
Diverse Themen
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Bei einem Gartenwasserzähler handelt es sich um einen fest montierten Zähler, der den Verbrauch misst, der ausschließlich im Garten anfällt. Er dient dem Zweck, die Menge an Wasser zu ermitteln, die im Garten versickert und daher keiner Schmutzwassergebühr unterliegt.
Einen solchen Zähler beauftragen Sie bei einem Installateur Ihrer Wahl auf Ihre eigene Rechnung. Der Installateur füllt das Formular „Einbaumeldung Zwischenwasserzähler“ aus und bescheinigt dadurch den fachmännischen Einbau. Darüber hinaus enthält diese Meldung Informationen über die Zählernummer, den Beginn-Stand und die Eichung des Zählers. Sobald die Einbaumeldung inklusive einer Rechnungskopie oder Bescheinigung korrekt bei uns vorliegt, wird der Zähler in unser Abrechnungssystem übernommen und Sie erhalten eine Bestätigung. Von nun an entfällt für alle Verbräuche dieses Zählers die Schmutzwassergebühr.
Bitte beachten Sie, dass auch Gartenwasserzähler den eichrechtlichen Bestimmungen unterliegen und nach sechs Jahren (kostenpflichtig) ausgetauscht werden müssen. Wir erinnern Sie rechtzeitig an den Ablauf der Eichfrist.
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In unserem Online-Service-Portal können Sie sich kostenlos registrieren.
Sie erhalten dann Zugriff auf diverse Informationen, zum Beispiel ihr aktuelles Kontosaldo, Zählerstände, Verbrauchsübersichten und Rechnungen. Darüber hinaus können Sie Änderungen unkompliziert selbst vornehmen wie beispielsweise eine Abschlagserhöhung, eine Zahlartänderung oder Ihre Kontaktdaten aktualisieren. Auch einen Tarifwechsel können Sie ohne großen Aufwand vornehmen, einen Umzug melden oder Ihre Zählerstände übermitteln.
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Bei Störungen erreichen Sie uns jederzeit unter folgender Telefonnummer: 05191 84-374.
Unser Bereitschaftsdienst ist 24 Stunden am Tag für Sie da – zuverlässig und schnell.
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Browser
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FAQ-Bereich
Umzug
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Wir benötigen von Ihnen eine schriftliche Abmeldung. Diese können Sie gerne formlos per E-Mail, Post oder Fax an uns richten.
Folgende Angaben sollten darin enthalten sein:
- Angabe der Verbrauchsstelle/Kundennummer
- Datum der (geplanten oder bereits stattgefundenen) Schlüsselübergabe
- die neue Adresse für Empfang der Schlussrechnung
- Information zur Ablesung (Falls die Schlüsselübergabe bereits stattgefunden hat, teilen Sie uns die Zählerstände bitte mit. Sollte die Übergabe noch bevorstehen, benötigen wir die Information, ob Sie die Zählerstände selbst ablesen und uns anschließend übermitteln oder ob unser Außendienst das Ablesen der Zähler übernehmen soll.)
- Information zur weiteren Nutzung (Gibt es einen direkten Nachmieter oder wird/wurde die Wohnung an den Eigentümer übergeben?)
Alternativ können Sie eine Abmeldung auch über unser Online-Service-Portal vornehmen oder persönlich in unserem Kundenzentrum.
Bitte beachten Sie, dass Sie Ihre Abmeldung zeitnah bekannt geben. Aufgrund gesetzlicher Vorgaben haben wir nur die Möglichkeit, Abmeldungen sechs Wochen rückwirkend vorzunehmen.
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Zum Abschluss eines Versorgungsvertrages benötigen wir von Ihnen folgende Angaben:
- Angabe der Verbrauchsstelle
- Name des Vormieters oder Benennung der Zählernummer
- Datum der (geplanten oder bereits stattgefundenen) Schlüsselübergabe
- Information zur Ablesung ((Falls die Schlüsselübergabe bereits stattgefunden hat, teilen Sie uns die Zählerstände bitte mit. Sollte die Übergabe noch bevorstehen, benötigen wir die Information, ob Sie die Zählerstände selbst ablesen und uns anschließend übermitteln oder ob unser Außendienst das Ablesen der Zähler übernehmen soll)
- Ihre persönlichen Daten (vollständiger Name, Geburtsdatum, Kontaktdaten, gegebenenfalls Bankverbindung)
Gerne senden wir Ihnen den Versorgungsvertrag auf dem Postweg zur Unterschrift zu. Alternativ können Sie auch über unser Online-Service-Portal Ihre Anmeldung vornehmen oder Ihren Versorgungsvertrag direkt bei uns im Kundenzentrum abschließen.
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Ein Umzug bedeutet für die Stadtwerke eine Abmeldung und eine Neuanmeldung. Beides kann zu unterschiedlichen Terminen stattfinden, da Sie oftmals die neue Wohnung schon früher übergeben bekommen oder die bisherige Wohnung noch länger gemietet haben.
Daher handelt es sich nicht um eine einfache Adressänderung, sondern eine Kombination aus den Antworten zu Frage 1 und 2.
FAQ-Bereich
Lieferantenwechsel
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Heutzutage ist es leider keine Seltenheit, dass Stromanbieter deutschlandweit mit unlauteren Mitteln versuchen, ihren Kundenstamm zu vergrößern.
Der Wechsel des Strom- oder Gasanbieters kann von Dritten bereits mit wenigen Informationen in die Wege geleitet werden – beispielsweise mit Name, Adresse und Nummer des Strom- oder Gaszählers. So soll es Verbrauchern ermöglicht werden, schnell und unkompliziert ihren Energieversorger zu wechseln. Der scheinbar unkomplizierte Wechselprozess wird allerdings immer wieder missbraucht. Verbraucher sollten daher verinnerlichen: Fragt ein Anrufer persönliche Daten ab und möchte sogar die Zählernummer wissen, sollten Sie das Gespräch beenden.
Um gegen diese fragwürdigen Akquisemethoden vorzugehen, ist eine Beschwerde bei der Bundesnetzagentur ein sinnvolles Mittel. Unter folgendem Link gelangen Sie zum entsprechenden Beschwerdeformular:
https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Vportal/TK/Aerger/Faelle/UEW/beschwerde/start.html
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Wenn Sie einen Stromlieferungsvertrag mit einem anderen Anbieter abgeschlossen haben, muss dieser auch direkt bei dieser Firma widerrufen werden.
Sie haben dazu 14 Tage nach Vertragsabschluss Zeit. Der Widerruf sollte im Idealfall nachweisbar innerhalb dieser Frist ausgesprochen werden und zum Beispiel per Einschreiben mit Rückschein über die Deutsche Post versendet werden.
Wir empfehlen Ihnen, vorab telefonisch Ihren Widerruf bei Ihrem Anbieter anzukündigen und dann zeitgleich das Einschreiben auf den Weg zu bringen.
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Ja, denn der Strom/das Erdgas wird in Soltau generell über das Verteilnetz der Stadtwerke Soltau bereitgestellt.
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Neben dem sicheren und störungsfreien Betrieb des Stromnetzes in Soltau sind die Stadtwerke Soltau gleichzeitig Ihr grundzuständiger Messstellenbetreiber.
Da es sich bei Ihrem Stromzähler um eine sogenannte „moderne Messeinrichtung“ handelt, kommt das „Gesetz über den Messstellenbetrieb und die Datenkommunikation in intelligenten Energienetzen“ (Messstellenbetriebsgesetz, MsbG) zum Tragen.
Eine moderne Messeinrichtung (mME) ist ein digitaler Stromzähler, der den tatsächlichen Energieverbrauch und die tatsächliche Nutzungszeit widerspiegelt. Damit ermöglicht er eine detaillierte Verbrauchsdarstellung und kann über ein Smart-Meter-Gateway sicher in ein Kommunikationsnetz eingebunden werden.
Weitere Informationen dazu erhalten Sie über die Internetseite der Bundesnetzagentur www.bundesnetzagentur.de.
Ihr Stromlieferant hat uns darüber informiert, dass dieser für Ihren Stromzähler die Zahlung des Entgelts für den Messstellenbetrieb nicht mehr für Sie vornehmen wird. Ihr Lieferant nutzt damit sein Wahlrecht nach § 9 Messstellenbetriebsgesetz, dass das Entgelt für den Messstellenbetrieb nicht mit ihm, sondern direkt mit dem jeweiligen Anschlussnutzer, im vorliegenden Fall also mit Ihnen, abgerechnet wird.
Dementsprechend sind wir laut Messstellenbetriebsgesetz als grundzuständiger Messstellenbetreiber verpflichtet, Ihnen als Anschlussnutzer das Entgelt für den Messstellenbetrieb direkt in Rechnung zu stellen.
Sollte sich aus dem Vertrag mit Ihrem Lieferanten eine andere Regelung hinsichtlich der Übernahme der Kosten ergeben, sollten Sie unverzüglich mit diesem Kontakt aufnehmen.
Die Abrechnung des vorstehenden Entgelts erfolgt Tag genau und einmal jährlich zum 31. Dezember.
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In der Regel sind die Stadtwerke Soltau als Netz- und Messstellenbetreiber für das Soltauer Stadtgebiet auch für die Ablesung verantwortlich. Deshalb erhalten Sie weiterhin die Selbstablesekarte von uns beziehungsweise kommt der Ableser in unserem Auftrag zu Ihnen. Die Ablesedaten übermitteln die Stadtwerke Soltau dann an Ihren Lieferanten.
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Der Netzbetreiber ist für die Instandhaltung und den Ausbau des Stromverteilungs-/ Erdgasnetzes verantwortlich. Sollte ein Defekt am Verteilnetz auftreten, ist das Störungsmanagement der Stadtwerke Soltau rund um die Uhr unter der Nummer 05191 84-374 erreichbar.
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Falls Ihr neuer Lieferant Ihre Verbrauchsstelle nicht mit Strom/Erdgas versorgen kann, übernehmen wir selbstverständlich Ihre Energieversorgung ohne Unterbrechung für Sie. In diesem Fall kommt ein neuer Strom- /Erdgasliefervertrag im Rahmen der Ersatzversorgung mit den Stadtwerken Soltau zu Stande.
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Als kompetenter Energiedienstleister mit über 125-jähriger Erfahrung bieten die Stadtwerke Ihren Kunden eine zuverlässige, umweltgerechte, regenerative und atomstromfreie sowie preiswerte Energieversorgung. Informieren Sie sich über unser breites Produktangebot unter www.sw-soltau.de oder besuchen Sie uns in unserem Kundencenter am Weinberg 46 in Soltau. Hier bieten wir Ihnen darüber hinaus folgende Services:
- Kundenservice – ob Energiespartipps, Infos zu Modernisierungen, Fördermitteln oder die persönliche Energieberatung vor Ort: Sie werden immer individuell und fachkundig beraten.
- Persönlicher Ansprechpartner – kein anonymes Callcenter: Bei uns kümmert sich bei allen Fragen rund um das Thema Energie Ihr persönlicher Ansprechpartner um Sie.
- Gewinne bleiben in der Region – Überschüsse fließen nicht an Aktionäre. Wir investieren im Versorgungsgebiet, bilden aus, sichern Arbeitsplätze und zahlen hier Gewerbesteuer.
- Das gute Gefühl etwas für die Stadt zu tun. Wir unterstützen neben Sport und Kultur auch gemeinnützige sowie soziale Einrichtungen in der Region und besonders die Jugend!
- 100 Prozent NaturStrom für ganz Soltau: Als erster niedersächsischer Versorger beliefern wir unsere Kunden seit dem 1. Januar 2008 ausschließlich mit 100 Prozent Naturstrom – garantiert atomstromfrei und ohne CO2-Emissionen!
- 100 Prozent NaturGas: Als erster niedersächsischer Versorger beliefern wir unsere Haushalts- und Gewerbekunden seit dem 1. Januar 2011 ausschließlich mit klimaneutralem Gas – garantiert ohne CO2-Emissionen!
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Rufen Sie uns einfach unter der Nummer 05191 84-251 an, lassen Sie sich in unserem Kundencenter vor Ort beraten oder senden Sie uns gerne eine E-Mail an info@sw-soltau.de. Alles Weitere erledigen wir für Sie. Versprochen!
FAQ-Bereich
Solar
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Ohne eigene Investition erhalten Sie eine Photovoltaikanlage von uns, bei Bedarf gerne inklusive eines Stromspeichers und einer Wallbox. Gegen eine feste monatliche Gebühr liefern wir Ihnen die Anlage und kümmern uns um Wartungen und Reparaturen während der Vertragslaufzeit von 20 Jahren. Der produzierte Strom gehört komplett Ihnen und kann von Ihnen verbraucht und unter Umständen auch gespeichert werden, sodass er zu einem Zeitpunkt zur Verfügung steht. So reduzieren Sie Ihre Stromrechnung und machen sich von Marktpreisentwicklungen unabhängiger.
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Die monatliche Gebühr ist abhängig von den Investitionskosten. Je günstiger die Investition, desto niedriger ist der monatlich zu zahlende Betrag. Die monatliche Gebühr wird zu Beginn vereinbart und bleibt über die gesamte Laufzeit von 20 Jahren stabil.
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Die Produktivität einer PV-Anlage ist von vielen Faktoren abhängig: Die Sonneneinstrahlung vor Ort, die Neigung und Ausrichtung des Dachs und auch Verschattungen durch hohe Bäume oder angrenzende Gebäude beeinflussen die Stromerzeugung und damit die Ertragswerte der PV-Anlage.
Daher ist es umso wichtiger, eine fundierte individuelle Planung und Auswahl der idealen Komponenten zu fokussieren. Denn: Nur eine gut durchdachte und sinnvoll geplante Anlage ist auch wirtschaftlich. Lassen Sie sich am besten von unseren Experten beraten - diese können Sie auch aufklären, wenn eine Anlage für Ihren speziellen Fall nicht wirtschaftlich erscheint.
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Sollte die Sonne nicht scheinen und auch der Speicher leer sein, liefern wir Ihnen wie gewohnt die notwendige elektrische Energie über den vorhandenen Stromanschluss. Wir lassen Sie also auch zukünftig nicht im Dunkeln stehen.
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Durch eine Photovoltaikanlage wird ein Privathaushalt selbst zum Stromproduzenten. Sie bieten einem privaten Haushalt die Möglichkeit eigenen, klimafreundlichen Solarstrom zu produzieren. Auf lange Sicht machen sich Besitzer von PV-Anlagen von schwankenden Strompreisen und auch von fossiler Energieerzeugung unabhängig. Neben der Option den erzeugten Strom selbst zu verbrauchen, dem so genannten Eigenverbrauch, kann man den Solarstrom auch ins Stromnetz der Stadtwerke Soltau einspeisen und damit Geld verdienen.
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Der Eigenverbrauch beschreibt den Anteil des vor Ort produzierten Stroms. der nicht in das öffentliche Netz eingespeist wird, sondern direkt vor Ort verbraucht wird.
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Mit Autarkie ist die vollständige oder teilweise Selbstversorgung eines Haushalts gemeint. In diesem Fall gibt der Autarkiegrad also an, welcher Anteil des benötigten Strom selbst produziert wird bzw. zusätzlich aus dem Netz bezogen werden muss. Mit einer Photovoltaikanlage erreicht man einen Autarkiegrad von bis zu 30%. Bindet man einen Stromspeicher ein, sind sogar bis zu 70% und mehr möglich. Je höher der Autarkiegrad, desto unabhängiger ist man gegenüber Preisschwankungen am Markt.
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Grundsätzlich bestimmt die Statik eines Gebäudes, ob ein Dach eine PV-Anlage tragen kann. Dabei sind die Dachneigung sowie das Gesamtgewicht der Anlage maßgeblich. Vor allem in Bezug auf den Ertrag der PV-Anlage spielen die Ausrichtung und Neigung des Dachs eine entscheidende Rolle. Es ist jedoch so, dass auch Häuser, die auf den ersten Eindruck ungünstig gelegen erscheinen, mit einer rentablen Photovoltaikanlage versehen werden. Hier kann es notwendig sein, kleinere Anpassungen vorzunehmen.
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Ja. Bei der Einweisung in die Anlage durch unseren beauftragten Fachhandwerker gehört die Einweisung in die App dazu. Hier können Sie erkennen, welche Strommenge aktuell auf Ihrem Dach produziert wird, wie voll Ihr Speicher ist. So können Sie entscheiden, ob es aktuell sinnvoll ist die Waschmaschine zu starten oder Ihr Elektrofahrzeug zu laden.
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Wer möglichst autark werden möchte, ist mit einem Stromspeicher auf der richtigen Seite. Bei Bestandsanlagen ist eine differenzierte Betrachtung im Hinblick auf das Alter der Anlage sinnvoll. Photovoltaikanlagen, die schon lange im Betrieb sind, zeichnen sich durch eine noch hohe Einspeisevergütung aus. Dies spricht gegen die Investition in einen Speicher, denn wirtschaftlich wäre es hier sinnvoller, den Strom weiterhin einzuspeisen. Bei neueren Anlagen hingegen (Inbetriebnahme ab 2012) kann es interessant sein, in ein Speichersystem zu investieren, denn durch einen Stromspeicher wird der Eigenverbrauch erhöht und es muss weniger Reststrom dazugekauft werden.
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Solarthermieanlagen produzieren Wärme, Photovoltaikanlagen produzieren Strom. Beide Varianten haben gemein, dass sie die Kraft der Sonne nutzen, um Energie zu erzeugen. Die Solarthermie nutzt Kollektoren zur Wärmeerzeugung, während Photovoltaikanlagen aus sogenannten Solarzellen bestehen.
FAQ-Bereich
Hausanschluss
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Bei einer Mehrsparten-Hauseinführung werden durch eine gemeinsame Öffnung mehrere Leitungen (bspw. Strom, Gas, Wasser, Glasfaser) in das Gebäude geführt. Durch diese Art der Hauseinführung lässt sich Platz sparen. Die Einführung kann durch die Kellerwand oder auch die Bodenplatte erfolgen.
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Bei dem Hausanschlussportal handelt es sich um eine Möglichkeit der digitalen Abwicklung Ihres Hausanschlusses. Sie können hier die gesamte Beantragung vornehmen, erforderliche Dokumente einreichen und erhalten über diesen Kanal dann auch aktuelle Statusupdates Ihres Vorgangs. Es gibt darüber hinaus auch die Möglichkeit, dass Ihr Installateur seine Anträge und Dokumente ebenfalls einfach und ohne zeitlichen Verzug zur Verfügung stellt.
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In unserem Hausanschlussportal können Sie ganz einfach eine Abfrage zu Ihrer Anschrift und den dort verfügbaren Versorgungsarten machen.
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Nutzen Sie gerne die Möglichkeit unseres Hausanschlussportals, dort werden Sie durch alle erforderlichen Schritte geführt. Je nach Art des Anschlusses benötigen wir in der Regel von Ihnen die Flurstücksbezeichnung, einen amtlichen Lageplan Ihres Grundstückes im Maßstab 1 : 500 und einen Lageplan Ihres Hausanschlussraumes.
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Sowohl Baustrom als auch Bauwasser können Sie unkompliziert direkt online in unserem Hausanschlussportal beantragen.
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Damit es nicht zu unvorhersehbaren Überraschungen bei Ihrem Bauvorhaben kommt, ist es für Sie und die von Ihnen beauftragten Architekten oder Planungsbüros wichtig, genau zu wissen, wo Leitungen im Erdreich verlegt sind. Daher bieten wir Ihnen die Möglichkeit, Auskünfte über die verlegten Leitungen einzuholen.
FAQ-Bereich
Internet & TV
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Sie können einen neuen Anschluss entweder persönlich in unserem Kundencenter am Weinberg 46 in Soltau oder per Mail beauftragen. Gerne senden wir Ihnen die Auftragsunterlagen auch per E-Mail oder per Post zu.
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Wir benötigen von Ihnen folgende Daten:
- Name
- Adresse (Anschlussadresse und gegebenenfalls Rechnungsadresse)
- Geburtsdatum
- Telefonnummer
- E-Mail-Adresse (für den Rechnungsversand)
- BankverbindungSollte ein bestehender Anschluss bei einem anderen Anbieter gekündigt und die Rufnummer portiert werden, benötigen wir einen ausgefüllten Anbieterwechselauftrag.
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Sie können Ihren Anschluss weiterhin nutzen, soweit einer an Ihrer neuen Adresse verfügbar ist. Um die Verfügbarkeit zu überprüfen, senden Sie uns gerne eine E-Mail oder rufen Sie uns an.
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Für einen Umzug benötigen wir von Ihnen das unterschriebene Umzugsformular. Der Wechsel kostet einmalig 79,95 Euro.
Bitte planen Sie für den Wechsel eine Bearbeitungszeit von mindestens zwei Wochen ein. Wir empfehlen Ihnen daher, einen Umzug rechtzeitig zu melden.
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Ihre Zugangsdaten und den entsprechenden Router bekommen Sie vor Ihrem Schaltungstermin per Post.
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Der Wechsel funktioniert einfach, schnell und unkompliziert. Wir übernehmen grundsätzlich alle Formalitäten zum Anschlusswechsel für Sie:
- die Kündigung Ihres Anschlusses bei Ihrem bisherigen Anbieter
- die Übernahme der Rufnummer/n
- den (wenn gewünscht) TelefonbucheintragWir kündigen nach Auftragseingang automatisch Ihren Telefonanschluss für Sie, egal bei welchem Anbieter. Kündigen Sie diesen daher bitte nicht selbst, damit ein reibungsloser Wechsel gewährleistet ist. Ein Portierungsauftrag dient der Kündigung Ihres Anschlusses bei Ihrem bisherigen Telekommunikationsunternehmen (also Ihrem bisherigen Netzbetreiber wie Deutsche Telekom, Vodafone etc.) und der Übernahme Ihrer Rufnummer(n). Wenn Sie Ihre Telefonnummer(n) behalten möchten, ist dies innerhalb eines Ortsnetzes kein Problem. Bitte berücksichtigen Sie, dass Ihre bisherige Telefongesellschaft für die Mitnahme der Rufnummern ein geringes Entgelt verlangen kann.
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Um einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten und Unterbrechungen zu vermeiden, empfehlen wir Ihnen, die Kündigung nicht selbst zu veranlassen. Sollten Sie die Kündigung selbst erledigen wollen, kontaktieren Sie uns gerne. Wir besprechen dann das richtige Vorgehen.
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Für einen Wechsel benötigen wir folgende Daten von Ihnen:
- den Namen des bisherigen Anbieters
- die Vertragsdaten (Name, Adresse) laut letzter Rechnung
- die Festznetznummer zur Anschlussidentifikation und optional die Telefonnummer(n), die portiert werden soll(en)
Allgemeines
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Die größte Herausforderung hierbei ist, drei wesentliche Elemente miteinander zu verbinden: Stromerzeugung, Verbrauch und unser Stromnetz. Damit alles funktioniert, muss unser Stromnetz genug Kapazitäten vorhalten. Zu viel Strom auf einmal würde es überlasten – zu wenig Strom würde unsere Kunden unzufrieden machen. Mit der neuen Generation von Stromzählern machen wir Ihren Anschluss fit für die Anforderungen der Zukunft.
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Smart Meter ist ein umgangssprachlicher Oberbegriff für die neuen digitalen Stromzähler. Technisch wird hier unter einer modernen Messeinrichtung (mME) und einem intelligenten Messsystem (iMS) unterschieden.
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Im Messstellenbetriebsgesetz – MsbG. Darin sind die allgemeinen Anforderungen an den Messstellenbetrieb, der technische Standard, der Einbau und die Datenschutzrichtlinien geregelt.
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Nein – der Einbau ist durch das Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) gesetzlich geregelt.
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Nein. Verpflichtend ist laut §§ 29 ff. MsbG nur der Austausch des Stromzählers.
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Der Austausch des Zählers ist für Sie kostenlos. Der Eigenverbrauch der modernen Messeinrichtung bzw. des intelligenten Messsystems wird zudem nicht erfasst und Ihnen nicht in Rechnung gestellt.
Sie zahlen wie bisher nur die jährlichen Betriebskosten. Die Kosten hierfür richten sich nach Ihrem Jahresverbrauch und bei Einspeisern nach der installierten Einspeiseleistung. Sie finden die Preise in unserem Preisblatt.
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Die jährlichen Betriebskosten werden in der Regel über Ihren Stromanbieter verrechnet, sofern Sie mit diesem nichts anderes vereinbart haben.
Sie haben eine Erzeugungsanlage? Dann finden Sie den Betrag auf Ihrer Abrechnung für den eingespeisten Strom.
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Ein digitaler Stromzähler, der Ihren tatsächlichen Stromverbrauch und Ihre Nutzungszeit misst. Zusätzlich verfügt er über eine Schnittstelle, die diese Daten zukünftig über ein sogenanntes „Smart Meter Gateway“ sicher in ein Kommunikationsnetz und damit zu den berechtigten Datenempfängern übertragen kann.
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Einen besseren Überblick für Sie schaffen. Sie sehen jederzeit:
- Ihren tatsächlichen Energieverbrauch und Ihre Nutzungszeit.
- Ihren Energieverbrauch der letzten 24 Monate – auf Tage, Wochen, Monate und Jahre.
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Grundsätzlich ist es möglich die Datenschnittstelle der modernen Messeinrichtung auszulesen. Hierfür ist eine Entsperrung des Zählers über eine PIN möglich. Kurzanleitungen der verschiedenen Zähler finden Sie auf unserer Website.
Da Stadtwerke Soltau für die Auslesung des Zählers selber keine Kommunikations-Module bzw. Software anbietet, können wir hierfür keine weiterführende Beratung zur Verfügung stellen.
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Eine Erweiterung der modernen Messeinrichtung zu einem intelligenten Messsystem ist grundsätzlich möglich, allerdings erst ab einem Jahresverbrauch von über 6.000 kWh bzw. einer installierten Leistung von über 7 kW gesetzlich vorgeschrieben.
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Die PIN-Nummer können Sie bequem über unser Kontaktformular oder über unsere Kundenzentrum unter der kostenlosen Telefonnummer 05191 / 84 - 0 anfordern. Bitte halten Sie hierfür Ihre Zählernummer bereit. Aus Gründen des Datenschutzes übersenden wir Ihnen die PIN-Nummer auf dem Postwege.
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Die Zählernummer befindet sich auf der Vorderseite des Gerätes, meist in der Nähe eines auf dem Zähler vorhandenen Strichcodes. Alternativ finden Sie diese auch auf der letzten Abrechnung Ihres Stromlieferanten.
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Nein, die PIN-Nummer kann nicht angepasst werden.
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Ja. Nachdem Sie die PIN-Nummer erstmalig eingegeben haben, wird die zweite Displayzeile mit Ihren Verbrauchswerten dauerhaft freigeschaltet. Möchten Sie Ihre Verbrauchswerte vor dem Zugriff Unbefugter schützen, können Sie die Anzeige jederzeit durch langes Anleuchten wieder deaktivieren.
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Eine moderne Messeinrichtung speichert tages-, wochen-, monats- und jahresbezogene Stromverbrauchswerte der letzten 24 Monate. Ziehen Sie aus Ihrem Haus bzw. Ihrer Wohnung aus, so können diese Daten durch Sie gelöscht werden. So schützen Sie Ihre Verbrauchswerte vor dem Zugriff Unbefugter.
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Ein digitaler Stromzähler plus ein Smart Meter Gateway. Dieses ist eine Art Kommunikationsmodul, das Ihren Zähler in unser intelligentes Stromnetz einbindet. Es ist durch das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) zertifiziert. Damit folgt es allen Richtlinien des Datenschutzes und der Datensicherheit.
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- Ihren tatsächlichen Energieverbrauch und Ihre Nutzungszeit.
- Informationen zu Ihrem Tarif, entsprechende Messwerte und mögliche Wechsel in andere Tarifzonen. So können Sie unsere Rechnung besser nachvollziehen.
- Ihren Energieverbrauch der letzten 24 Monate – auf Tage, Wochen, Monate und Jahre.
- Ihren Energieverbrauch für den Zeitraum unserer Jahresabrechnung – sogar der letzten drei Jahre.
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Ein vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik zertifiziertes Zugangsgerät, das Daten verschlüsselt überträgt. Mit ihm können Ihre moderne Messeinrichtung oder andere technische Einrichtungen wie EEG oder KWKG-Anlagen sicher in unser Kommunikationsnetz eingebunden werden.
Datenschutz und Datensicherheit werden hierbei großgeschrieben: Jedes Smart Meter Gateway eines intelligenten Messsystems muss ein entsprechendes Zertifikat haben – nach dem Messstellenbetriebsgesetz. Ausnahme hierbei sind unter bestimmten Voraussetzungen (§ 19 Abs. 5 MsbG) nur Messsysteme, die nicht den Richtlinien des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik folgen.
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Es werden nur Daten übertragen, die für die Erfüllung der energiewirtschaftlich notwendigen Anwendungsfälle zwingend erforderlich sind. Intelligente Messsysteme erheben im Standard alle 15 Minuten den Stromverbrauch bzw. die Stromeinspeisung sowie die bezogene Leistung. Nur wenn vom Verbraucher ein Tarif gewählt wird, der eine feinere Messung und Übermittlung erfordert, werden weitere Daten an Netzbetreiber und Lieferanten versendet.
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Der Messstellenbetreiber erhält die Messwerte aus dem Smart Meter Gateway und übermittelt diese an die berechtigten Markteilnehmer, beispielweise an den Verteilnetzbetreiber, den Übertragungsnetzbetreiber und an den Stromlieferanten. Diese Vorgänge werden unter Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen, der Vorgaben des Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik und der Festlegungen der Bundesnetzagentur durchgeführt.
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Das intelligente Messsystem erfasst Ihre Verbrauchswerte alle 15 Minuten und überträgt sie je nach Tarif z. B. einmal täglich an uns. Je nach Verfügbarkeit wird dafür z. B. das Mobilfunknetz oder das Stromnetz (Powerline) verwendet. Ihr Internetanschluss wird dafür nicht benötigt. Für die Übertragung der Daten fallen keine separaten Kosten an.
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Auch wenn einmal vorübergehend keine Kommunikationsverbindung bestehen sollte, werden die Daten im Smart Meter Gateway gespeichert und zu einem späteren Zeitpunkt übertragen.
Um ein einheitliches und sehr hohes Sicherheitsniveau zu gewährleisten, wurden vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) verbindliche Schutzprofile und Technische Richtlinien für intelligente Messsysteme zur Gewährleistung von Datenschutz, Datensicherheit und Interoperabilität eingeführt. Die von Stadtwerke Soltau verwendeten Systeme haben das BSI-Siegel und erfüllen nachweislich die sehr hohen Datenschutz- und Datensicherheitsanforderungen.
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Die Stadtwerke Soltau – also wir als Ihr Netzbetreiber. Wir sind nach dem Gesetz verpflichtet, die Umstellung zu begleiten. Unterstützt werden wir dabei gegbenenfalls durch unsere langjährigen Servicepartner.
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Einen unserer Mitarbeiter bzw. einen unserer langjährigen Servicepartner. In einem Brief vor dem Start erhalten Sie den Namen und Ihre persönliche Auftragsnummer. Unser Dienstleister vereinbart dann mit Ihnen einen Termin. An Ihrer Haustür nennt er Ihnen Ihre persönliche Auftragsnummer – bevor Sie ihn rein lassen. Sicher ist sicher. Alternativ kann er sich auch entsprechend ausweisen.
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Sie erkennen unsere und die Mitarbeiter unserer Servicepartner an ihren Ausweisen der Stadtwerke Soltau.
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Sie erhalten Post von uns – sobald wir starten. Sie erhalten drei Monate vor dem geplanten Zählerwechsel ein erstes Informationsschreiben zum weiteren Vorgehen von uns. Mindestens 14 Tage vor dem geplanten Zählerwechsel erhalten Sie ein weiteres Schreiben mit dem genauen Termin des Zählerwechsels, sowie den Kontaktdaten unseres Servicepartners, der den Zählerwechsel bei Ihnen durchführt.
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Etwa 30 bis 60 Minuten.
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Wir empfehlen es Ihnen. Teilen Sie Ihrem Energieanbieter gerne den Zählerstand mit.
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Der Onlineshop wird ausschließlich von der Stadtwerke Soltau GmbH & Co. KG betrieben.
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Sie können die Bezahlung per Paypal, Vorauskasse oder mittels EC-Karte in unserem Kundencenter vornehmen.
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Alle Preise im Shop sind Bruttopreise. Die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer ist also schon im ausgewiesenen Preis enthalten. Die Preise verstehen sich zzgl. der angegebenen Versandkosten.
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Die Versandkosten betragen 25 Euro je Lieferung. Wenn möglich, holen Sie die Ware nach vorheriger Terminvereinbarung während unserer Öffnungszeiten in unserem Kundencenter ab.
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Nein, das ist leider derzeit nicht möglich.
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Sollten Sie Informationen zu Ihrer Bestellung benötigen oder Fragen haben, können Sie sich gerne an shop@sw-soltau.de wenden.
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Aus technischen Gründen kann die Bestellung weder geändert noch storniert werden.
Selbstverständlich können Sie von Ihrem gesetzlichen Widerrufsrecht Gebrauch machen und die bestellte Ware innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt ohne Angabe von Gründen zurückgeben. Ein entsprechendes Widerrufsformular finden Sie hier. -
Ein Umtausch der Ware ist leider nicht möglich.
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Mit dem Erhalt der Ware beginnt Ihre Widerrufsfrist von 14 Tagen. Ihren Widerruf teilen Sie uns bitte schriftlich per E-Mail an shop@sw-soltau.de mit. Weitere Informationen zum Widerrufsrecht sowie ein entsprechendes Formular finden Sie hier.
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Im Fall einer Falschlieferung oder eines defekten Artikels wenden Sie sich bitte an unseren Shop-Service unter shop@sw-soltau.de.
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Sollten Sie mit dem gelieferten Artikel unzufrieden sein, so können Sie innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Ware von Ihrem Widerrufsrecht Gebrauch machen. Weitere Informationen zum Widerrufsrecht sowie ein entsprechendes Formular finden Sie hier. Sobald die Ware bei uns eingetroffen ist und auf Unversehrtheit geprüft wurde, erfolgt die Rückzahlung. Die Rückzahlung erfolgt auf die zuvor verwendete Zahlungsmethode.
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Sofern Sie Ware an uns zurücksenden, tragen Sie die Kosten der Rücksendung selbst.
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Sobald die Ware bei uns eingetroffen ist und auf Unversehrtheit geprüft wurde, erfolgt die Rückzahlung. Die Rückzahlung erfolgt auf die zuvor verwendete Zahlungsmethode.
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Ihr Interesse an unseren Produkten und unserem Onlineshop freut uns sehr. Für den Besuch unserer Internetseite ist grundsätzlich keine Angabe von personenbezogenen Daten erforderlich. Sollten Sie jedoch einen besonderen Service über unsere Internetseite in Anspruch nehmen, könnte eine Verarbeitung von personenbezogenen Daten erforderlich sein. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte unserer Datenschutzerklärung.
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- Ladepunkte für Elektromobile, die keine öffentlich zugänglichen Ladepunkte im Sinne des § 2 Nr. 5 der Ladesäulenverordnung (LSV) sind
- Wärmepumpenheizungen inklusive Zusatz- und Notheizvorrichtungen (z.B. Heizstäbe)
- Anlagen zur Raumkühlung (Klimageräte) nach der Festlegung BNetzA BK6-22-300
- Anlagen zur Speicherung elektrischer Energie (Stromspeicher) mit einer Anschlussleistung von mehr als 4,2 kW in der Niederspannungsebene (Netzebene 6 oder 7)
Bei mehreren Wärmepumpenheizungen und Klimageräten hinter dem Netzanschluss werden die Leistungen gleicher Art rechnerisch zusammengefasst. Sofern die Summe 4,2 kW überschreitet, werden die einzelnen Geräte als eine SteuVE behandelt.
Beispiel: In einem Mehrfamilienhaus mit 4 Eigentümer besitzt jeder eine 2 kW Klimaanlage. Zusammenaddiert ergibt das eine Summe von 8 kW, die als 1 SteuVE nach § 14a betrachtet wird. -
- Ladepunkte für Elektromobile, die von Institutionen betrieben werden, die gemäß § 35 Absätze 1 und 5a Straßenverkehrsordnung (StVO) Sonderrechte in Anspruch nehmen dürfen (Polizei, Feuerwehr etc.)
- Wärmepumpen und Klimaanlagen, die nicht zur Raumheizung oder -kühlung in Wohn-, Büro- oder Aufenthaltsräumen dienen, insbesondere solche, die zu gewerblichen betriebsnotwendigen Zwecken eingesetzt werden oder der kritischen Infrastruktur dienen (Wasser-, Energie-, Gesundheitsversorgung, Lebensmittel, etc.)
- Nachtspeicherheizung
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Alle Wärmepumpen inkl. Zusatzheizungen und Ladeeinrichtungen größer 4,2 kW die vor dem 01.01.2024 nach EnWG § 14a betrieben wurden, können auf Kundenwunsch in die neue Festlegung nach Bundesnetzagentur BK6-22-300 überführt werden. Sofern die Anlagen nicht durch den Anlagenbetreiber überführt wird, sind die Stadtwerke Soltau GmbH & Co. KG verpflichtet bis spätestens zum 31.12.2028 die Anlagen in die neue Festlegung nach EnWG § 14a zu überführen. Nach einem erfolgten Wechsel in die Festlegung nach EnWG §14a ist ein Wechsel zurück in den Altvertrag nicht mehr möglich. Bestands SteuVE, die der Erfordernis nach § 14a entsprechen und vor dem 01.01.2024 nicht als §14 EnWG betrieben wurden, dürfen in die neue Festlegung wechseln, sofern die Anforderungen aus der TMA umgesetzt werden.
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Mit „Steuerung“ ist eine temporäre Reduzierung des netzwirksamen Leistungs- bezuges der SteuVE auf bis zu 4,2 kW („Dimmen“) gemeint.
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Nein. Der Haushaltsbezug ist von der Steuerung ausgenommen. Es werden nur die SteuVE geregelt.
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Mit einem Energie-Management-System („EMS-Steuerung“) ist das möglich. Neben dem reduzierten Strombezug aus dem Netz kann so auch selbst produzierter Strom aus einer Erzeugungsanlage (z.B. PV-Anlage) für den Betrieb der SteuVE (z.B. Wallbox) genutzt werden.
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Es kann zwischen 2 Modulen gewählt werden:
- Modul 1: Pauschale jährliche Netzentgeltreduzierung
Bei dieser Option gibt es eine jährliche Prämie für die flexible Steuerung der Anlage. - Modul 2: Reduzierung des Arbeitspreises pro Kilowattstunde
Bei dieser Option reduziert sich der Arbeitspreis pro Kilowattstunde für die Energiemenge der SteuVE. Voraussetzung dafür ist ein zusätzlicher Zähler für die SteuVE.
Die Preise für Modul 1 und 2 sowie für Bestandsanlagen sind hier einsehbar.
- Modul 1: Pauschale jährliche Netzentgeltreduzierung
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Der Betreiber ist dazu verpflichtet, seine SteuVE anzumelden bzw. abzumelden und leistungswirksame Änderungen gegenüber dem Netzbetreiber anzuzeigen. Darüber hinaus ist der Betreiber für die Umsetzung der Steuerbarkeit in der Kundenanlage verantwortlich. Änderungen der Steuerungsart (Direktsteuerung, EMS-Steuerung) sind dem Netzbetreiber mitzuteilen.
Nach Festlegung der BNetzA Kapitel 4.6 sind die Kosten zur Installation und Vorbereitung (Zählerplatz, Spannungsversorgung, Steuerleitung, etc.) vom Betreiber der SteuVE zu tragen. -
Eine Zusammenfassung der technischen Voraussetzungen finden Sie hier. Diese Voraussetzungen sind durch Ihren Installateur fachgerecht umzusetzen.
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Steuerbare Verbraucheinrichtungen sind nach § 19 Absatz 2 der NAV und nach den Festlegungen der BNetzA im Voraus dem Netzbetreiber mitzuteilen. Ebenso sind Leistungsänderungen am vorhandenen Netzanschluss anzuzeigen.
Werden SteuVE außer Betrieb genommen, so ist dies den Stadtwerken Soltau mitzuteilen. Die Vertragsunterlagen samt Anlagen senden Sie hierzu bitte an folgenden E-Mail Adresse: EnWG14a-Anmeldung@sw-soltau.de
Sie erhalten dann die Vertragsunterlagen, die Sie mit den Stadtwerken Soltau GmbH & Co. KG abschließen. Hier geben Sie dann auch u.a. die Auswahl des Moduls an.
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Für einen Wechsel benötigen wir folgende Daten von Ihnen:
- den Namen des bisherigen Anbieters
- die Vertragsdaten (Name, Adresse) laut letzter Rechnung
- die Festnetznummer zur Anschlussidentifikation und optional die Telefonnummer(n), die portiert werden soll(en) -
Um einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten und Unterbrechungen zu vermeiden, empfehlen wir Ihnen, die Kündigung nicht selbst zu veranlassen. Sollten Sie die Kündigung selbst erledigen wollen, kontaktieren Sie uns gerne. Wir besprechen dann das richtige Vorgehen.
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Der Wechsel funktioniert einfach, schnell und unkompliziert. Wir übernehmen grundsätzlich alle Formalitäten zum Anschlusswechsel für Sie:
- die Kündigung Ihres Anschlusses bei Ihrem bisherigen Anbieter
- die Übernahme der Rufnummer/n
- den (wenn gewünscht) TelefonbucheintragWir kündigen nach Auftragseingang automatisch Ihren Telefonanschluss für Sie, egal bei welchem Anbieter. Kündigen Sie diesen daher bitte nicht selbst, damit ein reibungsloser Wechsel gewährleistet ist. Ein Portierungsauftrag dient der Kündigung Ihres Anschlusses bei Ihrem bisherigen Telekommunikationsunternehmen (also Ihrem bisherigen Netzbetreiber wie Deutsche Telekom, Vodafone etc.) und der Übernahme Ihrer Rufnummer(n). Wenn Sie Ihre Telefonnummer(n) behalten möchten, ist dies innerhalb eines Ortsnetzes kein Problem. Bitte berücksichtigen Sie, dass Ihre bisherige Telefongesellschaft für die Mitnahme der Rufnummern ein geringes Entgelt verlangen kann.
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Ihre Zugangsdaten und den entsprechenden Router bekommen Sie vor Ihrem Schaltungstermin per Post.
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Für einen Umzug benötigen wir von Ihnen das unterschriebene Umzugsformular. Der Wechsel kostet einmalig 79 Euro.
Bitte planen Sie für den Wechsel eine Bearbeitungszeit von mindestens zwei Wochen ein. Wir empfehlen Ihnen daher, einen Umzug rechtzeitig zu melden.
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Sie können Ihren Anschluss weiterhin nutzen, soweit einer an Ihrer neuen Adresse verfügbar ist. Nutzen Sie dazu gerne unsere Verfügbarkeitsabfrage oder rufen Sie uns an.
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Wir benötigen von Ihnen folgende Daten:
- Name
- Adresse (Anschlussadresse und gegebenenfalls Rechnungsadresse)
- Geburtsdatum
- Telefonnummer
- E-Mail-Adresse (für den Rechnungsversand)
- BankverbindungSollte ein bestehender Anschluss bei einem anderen Anbieter gekündigt und die Rufnummer portiert werden, benötigen wir einen ausgefüllten Anbieterwechselauftrag.
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Sie können einen neuen Anschluss entweder persönlich in unserem Kundencenter am Weinberg 46 in Soltau oder per E-Mail beauftragen. Gerne senden wir Ihnen die Auftragsunterlagen auch per E-Mail oder per Post zu.
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Zur Kündigung Ihres Vertrages bei den Stadtwerken Soltau senden Sie uns aktuell bitte eine E-Mail.
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Dann senden Sie uns bitte folgende Formulare ausgefüllt per Mail an glasfaser@sw-soltau oder
per Post an
Stadtwerke Soltau GmbH & Co. KG
Weinberg 46
29614 Soltau zu.- Karacho Auftrag-Glasfaserhausanschluss
- Karacho Grundstücksnutzungsvertrag
- Karacho Hinweise-Auftragserteilung
Den Vertrag für das Produkt können Ihre Mieter separat beauftragen.
Kontakt-Center
Stadtwerke Soltau
Genereller Kontakt
Tel.: (05191) 84-0
Technische Bereitschaft
Im Notfall und Störung
Tel.: (05191) 84-374
24 Stunden für Sie da
Öffnungszeiten
Mo - Mi: 8:00 - 16:30 Uhr
Do: 8:00 - 17:30 Uhr
Fr: 7:00 - 12:00 Uhr
Geschäftsleitung
Daniel Töpfer
Geschäftsführer
Tel.: (05191) 84-200
Volker Stegen
Prokurist & Kaufmännische Leitung
Tel.: (05191) 84-400
Frank Brembach
Prokurist & Leitung Netzmanagement
Tel.: (05191) 84-305
Andrea Grüneklee
Assistenz der Geschäftsführung
Tel.: (05191) 84-210
Nicola Sausse
Stabsstelle Projektkoordination
Tel.: (05191) 84-201
Daniela Gebers
Stabsstelle Unternehmens-kommunikation
Tel.: (05191) 84-202
Vertrieb Energie / Dienstleistungen
Daniel Franke
Leitung Vertrieb / Energieeinkauf
Tel.: (05191) 84-252
Jette Reichelt
Vertrieb
Tel.: (05191) 84-434
Franziska Meyn
Vertrieb
Tel.: (05191) 84-250
Leitung Abrechnung / Service
Wolfgang Mayer
Tel.: (05191) 84-256
Kiara Torno
Tel.: (05191) 84-249
Christin Ziesemer
Tel.: (05191) 84-242
Claudia Bach
Tel.: (05191) 84-240
Julia Meyer
Tel.: (05191) 84-243
Jana Peters
Tel.: (05191) 84-248
Melanie Peter
Tel.: (05191) 84-255
Birte Müller
Tel.: (05191) 84-247
Rebecca Sophia Strehse
Tel.: (05191) 84-241
Bettina von Frieling
Tel.: (05191) 84-258
Sigrid Engmann
Tel.: (05191) 84-253
Bettina von Frieling
Tel.: (05191) 84-258
Paul Sosnowski
Gas- und Wasserversorgung / Hausanschlüsse
Tel.: (05191) 84-320
Jürgen Brümmerhoff
Stromversorgung / Hausanschlüsse
Tel.: (05191) 84-310
Marcel Peters
Stromversorgung / Hausanschlüsse
Tel.: (05191) 84-315
Stadtentwässerung
Michael Jerokowski
Leitung Stadtentwässerung
Tel.: (05191) 84-270
Sandra Elling-Grünhagen
Abwassermeisterin
Tel.: (05191) 84-271
Personalabteilung
Christine Götz
Tel.: (05191) 84-424
Sandra Garten
Tel.: (05191) 84-416
Netzmanagement
Frank Brembach
Prokurist, Leitung Netzmanagement
Tel.: (05191) 84-305
Frank-R. Schmidt
Netzmanagement Wärmeversorgung
Energiedatenmanagement Strom
Energieberatung
Tel.: (05191) 84-238
Rüdiger-Joachim Bade
Netzmanagement
Stromversorgung
Tel.: (05191) 84-340
Sascha Baden
Netzmanagement
Gas- und Wasserversorgung
Tel.: (05191) 84-325
Patrick Söhnholz
Energiedatenmanagement Gas
Einspeisemanagement
Tel.: (05191) 84-236
Frank Wesseloh
Netzmanagement Glasfasernetz
Tel.: (05191) 84-230
Messstellenbetrieb
Irina Sawgorodnaja
Tel.: (05191) 84-360