Grundversorger
Feststellung des Grundversorgers
Gemäß § 36 Abs. 2 Satz 2 EnWG haben die Betreiber von Energieversorgungsnetzen der allgemeinen Versorgung alle 3 Jahre jeweils zum 01. Juli, erstmals zum 01.07.2006, festzustellen, wer in ihrem Netzgebiet Grundversorger ist.
Grundversorger ist derjenige, der im Netzgebiet die meisten Haushaltskunden im Rahmen der allgemeinen Versorgung mit Strom versorgt.
Grundversorger im Netzgebiet Soltau ist bis zum 31.12.2024
der Vertrieb der Stadtwerke Soltau GmbH & Co. KG.
Stromgrundversorgungsverordnung - StromGVV - Änderung vom 20. Dezember 2022.pdf